Meilenstein für die soziale Absicherung von Ehepartner:innen und eingetragenen Partner:innen erreicht.
Ab 2027 ist der Versicherungsschutz Kriterium für Direktzahlungen.
Das Parlament hat im Rahmen der Agrarpolitik ab 2022 verschiedene Anpassungen bei den Direktzahlungen beschlossen. Neu ist, dass ein persönlicher Versicherungsschutz für mitarbeitende Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen ab 2027 Kriterium ist, um Direktzahlungen in voller Höhe zu erhalten. Wenn diese Personen regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb ihres Partners oder ihrer Partnerin mitarbeiten, müssen sie sozial abgesichert sein. Der Versicherungsschutz muss die Risiko-Vorsorge und den Verdienstausfall infolge Krankheit und Unfall abdecken.
Empfehlung SBLV
Der SBLV empfiehlt, nicht bis im Jahr 2027 zu warten, sondern die Thematik proaktiv anzugehen und diesen Versicherungsschutz ab jetzt umzusetzen. Wertvolle Informationen und unterstützende Fachpersonen sind hier zu finden: