Abstimmung vom 8. März 2026 über das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung: Der SBLV beschliesst Stimmfreigabe
Medienmitteilung SBLV | 04.02.2025
Die Präsidentinnenkonferenz des Schweizerischen Bäuerinnen- und Landfrauenverbands SBLV beschliesst Stimmfreigabe zur Abstimmung vom 8. März 2026 über das Bundesgesetz zur Individualbesteuerung. Die eingehende Auseinandersetzung mit der Vorlage zeigt, dass das neue Gesetz sowohl negative als auch positive Auswirkungen mit sich bringt.
Zu den kritischen Punkten zählen vorgesehene Steuerausfälle, administrativer Mehraufwand sowie eine höhere Steuerbelastung für rund 14 Prozent der Steuerpflichtigen. Demgegenüber stehen positive Effekte, insbesondere für Frauen: Die Individualbesteuerung beseitigt steuerliche Hindernisse für die Erwerbstätigkeit von Frauen, stärkt die finanzielle Eigenständigkeit und kann somit zur Verbesserung der Altersvorsorge sowie zur Verringerung des Renten-Gendergaps beitragen.
Die knappen Mehrheitsverhältnisse im Parlament sowie die Diskussionen innerhalb des Verbandes zeigen ein geteiltes Meinungsbild. Als Dachverband, der die Interessen von Frauen vertritt, hat der SBLV diese Vielfalt bewusst berücksichtigt. Mit der Stimmfreigabe trägt er den unterschiedlichen Lebens- und Familiensituationen seiner Mitglieder Rechnung.
Der SBLV setzt sich weiterhin dafür ein, dass gesellschaftliche Veränderungen so begleitet werden, dass jedes Paar die Möglichkeit hat, das für sich passende Familienmodell frei zu wählen und möglichst keine Benachteiligungen entstehen. Gleichzeitig anerkennt er den gesellschaftlichen und rechtlichen Wandel hin zu mehr Eigenverantwortung und wirtschaftlicher Selbstständigkeit von Frauen.
Für weitere Auskünfte:
Anne Challandes, Präsidentin SBLV
challandes@landfrauen.ch, Tel. 079 396 30 04
Gabi Schürch-Wyss, Vizepräsidentin SBLV und Präsidentin Fachbereich Familien- und Sozialpolitik schuerch@landfrauen.ch, Tel. 079 735 08 77









